Sozialamt Brandenburg
Sozialamt Falkenberg/Elster
Wer in Falkenberg/Elster Leistungen der Sozialhilfe braucht, landet früher oder später bei einer konkreten Frage: Welche Stelle entscheidet eigentlich über den Antrag? Diese Seite ordnet die Zuständigkeit, nennt die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und zeigt, welche Leistungen über welches Amt laufen.
Kurze Antwort
Für Sozialhilfe in Falkenberg/Elster ist Landkreis Elbe-Elster zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner6.205
- Statuskreisangehörig
- KreisElbe-Elster
- BundeslandBrandenburg
Zuständigkeit auf einen Blick
Falkenberg/Elster gehört zum Landkreis Elbe-Elster. Dessen Sozialverwaltung ist zuständig für Anträge nach dem SGB XII. Die örtliche Verwaltung in Falkenberg/Elster kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.
Falkenberg/Elster hat rund 6.205 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Mit rund 102.638 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.
Die Aufgabenteilung in Brandenburg sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Falkenberg/Elster am Ende geht. Das LASV ist zusätzlich für Schwerbehindertenrecht und soziale Entschädigung zuständig.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Falkenberg/Elster
- Offizielles Portal Landkreis Elbe-Elster
- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Die Basisdaten zu Falkenberg/Elster auf einen Blick:
- Postleitzahl04895
- Vorwahl035365
- Kfz-KennzeichenEE
Welche Leistungen es gibt
Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenDer Weg zum Antrag
Der Weg beginnt mit der Kenntnis des Trägers. Sobald Landkreis Elbe-Elster weiß, dass jemand seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, läuft die Leistung nach § 18 SGB XII an. Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht zwingend.
Wer noch andere Ansprüche hat, verliert die Sozialhilfe nicht automatisch. Sie füllt die Lücke, die nach Anrechnung aller vorrangigen Leistungen bleibt.
Beträge und Rechengrößen
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.
Sozialämter in der Umgebung
- Uebigau-Wahrenbrück
- Herzberg (Elster)
- Belgern-Schildau
- Bad Liebenwerda
- Torgau
- Annaburg
- Doberlug-Kirchhain
- Gröditz
Was oft gefragt wird
Ab wann wird gezahlt?
In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Wo stelle ich in Falkenberg/Elster einen Antrag auf Sozialhilfe?
Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Elbe-Elster. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.
Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?
Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.