Sozialamt Brandenburg

Sozialamt Uebigau-Wahrenbrück

Hinter dem Wort Sozialamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern eine kommunale Aufgabe. Diese Seite erklärt, wie sie für Uebigau-Wahrenbrück verteilt ist und welche Leistungen an welcher Stelle beantragt werden.

Kurze Antwort

Anträge aus Uebigau-Wahrenbrück bearbeitet Landkreis Elbe-Elster als örtlicher Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner5.092
  • Statuskreisangehörig
  • KreisElbe-Elster
  • BundeslandBrandenburg

Welche Stelle entscheidet?

Uebigau-Wahrenbrück gehört zum Landkreis Elbe-Elster. Dessen Sozialverwaltung ist zuständig für Anträge nach dem SGB XII. Die örtliche Verwaltung in Uebigau-Wahrenbrück kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.

Mit etwa 5.092 Einwohnern gehört Uebigau-Wahrenbrück zu den kleineren Kommunen. Die Beratung vor Ort ist häufig ehrenamtlich oder über Verbände organisiert. Insgesamt leben im Landkreis Elbe-Elster etwa 102.638 Menschen.

Die Aufgabenteilung in Brandenburg sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Uebigau-Wahrenbrück am Ende geht. Das LASV ist zusätzlich für Schwerbehindertenrecht und soziale Entschädigung zuständig.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl04895, 04924, 04938
  • Vorwahl035365
  • Kfz-KennzeichenEE

Welche Leistungen es gibt

Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.

Der Weg zum Antrag

Der Antrag muss nicht auf einem Formular stehen. Ein datierter Brief mit Namen, Anschrift und der Bitte um Leistungen reicht aus, um den Anspruch dem Grunde nach zu sichern. Alles Weitere klärt Landkreis Elbe-Elster im Verfahren.

Sozialhilfe ist nachrangig. Renten, Unterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen der Pflegekasse gehen vor und müssen zuerst ausgeschöpft werden.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

Sozialämter in der Umgebung

Was oft gefragt wird

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Wo stelle ich in Uebigau-Wahrenbrück einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Elbe-Elster. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.