Sozialamt Baden-Württemberg
Sozialamt Forchtenberg
Für Forchtenberg beschreibt diese Seite den Weg von der Notlage zum Antrag: welche Stelle zuständig ist, welche Leistungen das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch bereithält und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.
Kurze Antwort
Für Sozialhilfe in Forchtenberg ist Landkreis Hohenlohekreis zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner5.302
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Hohenlohekreis
- BundeslandBaden-Württemberg
Welche Stelle entscheidet?
Forchtenberg gehört zum Landkreis Hohenlohekreis. Damit liegt die Trägerschaft für die Sozialhilfe auf Kreisebene, auch wenn die Stadt eigene Beratungsangebote unterhält.
Mit etwa 5.302 Einwohnern gehört Forchtenberg zu den kleineren Kommunen. Die Beratung vor Ort ist häufig ehrenamtlich oder über Verbände organisiert. Der Landkreis Hohenlohekreis umfasst insgesamt rund 110.181 Einwohner.
In Baden-Württemberg sind Stadt- und Landkreise örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Für Menschen in Forchtenberg heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Forchtenberg
- Offizielles Portal Landkreis Hohenlohekreis
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Forchtenberg:
- Postleitzahl74632, 74670
- Vorwahl07942, 07943, 07947
- Kfz-KennzeichenKÜN
Das leistet die Sozialhilfe
Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:
Blindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
Wer aus Forchtenberg einen Antrag stellt, sollte die Abgabe belegen können. Persönliche Abgabe mit Quittung, Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht sind im Streitfall belastbar, eine einfache E-Mail eher nicht.
Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.
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Häufige Fragen
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Baden-Württemberg ist Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Hohenlohekreis, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.