Sozialamt Sachsen

Sozialamt Glashütte

Diese Übersicht fasst zusammen, wie die Sozialhilfe in Glashütte organisiert ist. Sie beantwortet die Zuständigkeitsfrage, ordnet die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein und verweist für verbindliche Auskünfte auf die offiziellen Stellen.

Kurze Antwort

Zuständig für Glashütte ist die Sozialverwaltung des Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.

  • Einwohner6.581
  • Statuskreisangehörig
  • KreisSächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • BundeslandSachsen

Welche Stelle entscheidet?

Glashütte ist eine kreisangehörige Gemeinde. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge; dessen Sozialamt oder Amt für Soziales entscheidet über Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Mit etwa 6.581 Einwohnern gehört Glashütte zu den kleineren Kommunen. Die Beratung vor Ort ist häufig ehrenamtlich oder über Verbände organisiert. Der zuständige Kreis zählt rund 246.011 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.

Sachsen hat die Sozialhilfe zwischen Landkreise und kreisfreie Städte und Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) aufgeteilt. Wer aus Glashütte einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Der KSV Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig für die Eingliederungshilfe.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl01768
  • Vorwahl035053
  • Kfz-KennzeichenPIR

Welche Leistungen es gibt

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

So läuft der Antrag

In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.

Auch bei laufendem Verfahren besteht ein Anspruch auf Beratung nach §§ 14 und 15 SGB I. Eine falsche Auskunft kann später einen Herstellungsanspruch begründen.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

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Fragen und Antworten

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Sachsen ist Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.

Wo stelle ich in Glashütte einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.