Sozialamt Schleswig-Holstein

Sozialamt Kronshagen

Sozialhilfe ist in Deutschland kommunal organisiert. Für Kronshagen bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde entscheidet, welche Leistungen dazugehören und worauf beim Antrag zu achten ist.

Kurze Antwort

Örtlicher Träger der Sozialhilfe für Kronshagen ist Kreis Rendsburg-Eckernförde, nicht die Gemeindeverwaltung.

  • Einwohner11.854
  • Statuskreisangehörig
  • KreisRendsburg-Eckernförde
  • BundeslandSchleswig-Holstein

Welche Stelle entscheidet?

Kronshagen gehört zum Kreis Rendsburg-Eckernförde. Dessen Sozialverwaltung ist zuständig für Anträge nach dem SGB XII. Die örtliche Verwaltung in Kronshagen kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.

In Kronshagen leben ungefähr 11.854 Menschen. Für Sozialleistungen bedeutet das in aller Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung eine Ebene höher. Mit rund 272.775 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Schleswig-Holstein hat die Sozialhilfe zwischen Kreise und kreisfreie Städte und Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) aufgeteilt. Wer aus Kronshagen einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Ämter und amtsfreie Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen, entschieden wird auf Kreisebene.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl24119
  • Vorwahl0431
  • Kfz-KennzeichenRD

Das leistet die Sozialhilfe

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

Der Weg zum Antrag

Bevor der Antrag bei Kreis Rendsburg-Eckernförde landet, lohnt ein Termin bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Wohlfahrts- und Sozialverbände kennen die örtliche Praxis und sortieren die Unterlagen vor.

Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

Sozialämter in der Umgebung

Häufige Fragen

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Schleswig-Holstein ist Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wo stelle ich in Kronshagen einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Kreis Rendsburg-Eckernförde. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.