Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern

Sozialamt Sundhagen

Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Sundhagen praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.

Kurze Antwort

Örtlicher Träger der Sozialhilfe für Sundhagen ist Landkreis Vorpommern-Rügen, nicht die Gemeindeverwaltung.

  • Einwohner5.331
  • Statuskreisangehörig
  • KreisVorpommern-Rügen
  • BundeslandMecklenburg-Vorpommern

Wer ist zuständig?

Für Sundhagen entscheidet nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Vorpommern-Rügen als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Der Weg führt in Mecklenburg-Vorpommern oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.

Rund 5.331 Menschen leben in Sundhagen. In dieser Größenordnung liegt die gesamte Sozialverwaltung auf der übergeordneten Ebene. Der Landkreis Vorpommern-Rügen umfasst insgesamt rund 224.684 Einwohner.

Die Aufgabenteilung in Mecklenburg-Vorpommern sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Sundhagen am Ende geht. Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.

Offizielle Quellen

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Kurz eingeordnet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl18519
  • Vorwahl038328, 038333, 038351
  • Kfz-KennzeichenNVP

Leistungen im Überblick

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

So läuft der Antrag

Wer aus Sundhagen einen Antrag stellt, sollte die Abgabe belegen können. Persönliche Abgabe mit Quittung, Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht sind im Streitfall belastbar, eine einfache E-Mail eher nicht.

Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

Sozialämter in der Umgebung

Was oft gefragt wird

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Vorpommern-Rügen, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.